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RatgeberInformationen und Tipps zum Domainrecht |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Recht an DomainsRecht in Deutschland Ein Problem entsteht in der Regel dann, wenn die gewünschte
Second-Level-Domain bereits vergeben ist. Bei über 10
Millionen
Adressen mit der Endung .de ist dies häufig der Fall. Ein
Grund
könnte Innerhalb dieser Auseinandersetzungen gibt es auch das Reverse Domain Hijacking (man lässt eine Marke eintragen, um jemandem eine Adresse auszuspannen) beziehungsweise das Markengrabbing. Wenn es um Adressen für die TLD de geht, hat DENIC die Richtlinie erlassen, dass ein Bevollmächtigter in Deutschland benannt sein, oder aber der Inhaber seinen Sitz in Deutschland haben muss. Es ist jeweils eine ladungsfähige Anschrift zu hinterlegen, ist dies nicht der Fall oder die Adresse falsch kann die Domain gelöscht werden. So lassen sich Rechtsstreitigkeiten für de in Deutschland austragen. Ein sinnvoller Schritt ist es, bei DENIC einen Dispute einrichten zu lassen. Der augenblickliche Inhaber kann die Domain dann nicht auf einen neuen Inhaber umtragen lassen. Im Falle einer Löschung fällt die Domain an denjenigen, der als erster einen Dispute einrichten ließ und sie dann tatsächlich übernehmen will. Die DENIC entscheidet niemals selbst die Streitigkeiten. Zur Vermeidung von Missbrauch wird ein Beleg für ein berechtigtes Interesse an einem Dispute gefordert (zum Beispiel Kopie des Personalausweises oder einer Markenanmeldung). Bei internationalen Domains (z. B. com, net etc.) sind Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) vor außergerichtlichen Schiedsstellen (wie z. B. der WIPO) eine alternative zu Streitigkeiten vor den staatlichen Gerichten. Für eu-Domains gibt es ein ähnliches Verfahren nach Artikel 21 der Verordnung (EG) 874/2004. Bei diesen außergerichtlichen Verfahren kann der „Kläger“ (genauer: der Antragsteller) nicht nur die Löschung, sondern unter Umständen auch die Übertragung der umstrittenen Domain auf sich erreichen. Berühmte Urteile
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