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Gegner:
Friedrich-Carl Schaefer
Tellux Dr. Schaefer GmbH, Karlstraße 51, 76133 Karlsruhe
Verfahrensbericht:
Bei der streitgegenständlichen Domain handelte es sich um eine Gattungsdomain, an der die Tellux Dr. Schaefer GmbH kein eigenes Namens- oder Kennzeichenrecht
besaß. Unser Mandant konnte für sich ein eigenes Namensrecht nach § 12 BGB an der Domain in Anspruch nehmen. Für den
Mandanten wurde, nachdem die Tellux Dr. Schaefer GmbH die Domain nach außergerichtlicher Intervention nicht freigab, eine Klage
unter der Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe gefertigt.
Nach unserer Auffassung hatte die Tellux Dr. Schaefer GmbH, auch wenn es sich um eine Gattungsdomain handelt, diese dadurch aufgegeben, dass
sich unter der Domain seit Jahren keine Inhalte befanden und diese bei der weltweit größten Verkaufsplattform, der Sedo GmbH, zum Verkauf anbot.
Bei Abwägung der beiderseitigen berechtigten Interessen musste nach unserer Auffassung dabei berücksichtigt werden, dass die durch
die Registrierung der Domain zunächst erworbenen prioritären Rechte ("first come, first serve") dann zurücktreten müssen, wenn die Domain,
auch bei einem Gattungsbegriff, durch die Nichtnutzung über einen langen Zeitraum und das Angebot zum Verkauf aufgegeben wurde. Uns
schienen die berechtigten Interessen unseres Mandanten als Namensträger schutzwürdiger als die mutmaßlich rein kommerziellen Interessen der
Tellux Dr. Schaefer GmbH am Verkauf der Domain.
Leider teilte das angerufene Landgericht Frankenthal unsere Rechtsauffassung nicht. Wir hatten uns bei unserer Argumentation maßgeblich auf
Rechtsgedanken gestützt, welche durch das Landgericht München I mit Urteil vom 11.04.2005 (Az. 27 O 16317/04) zum Ausdruck gekommen waren.
Im Ergebnis war das Prozessrisiko für unseren Mandanten vor dem Hintergrund des gestellten PKH-Antrags überschaubar. Da die Rechtsprechung
im Domainrecht noch nicht gefestigt ist und einem Wandel unterliegt, bleibt hier die Hoffnung, dass sich diese bei "geparkten" Domains noch ändert.
Selbst betroffen?:
In Fällen des Domainrechts benötigen Sie regelmäßig die Hilfe einer versierten Rechtsanwaltskanzlei, die zunächst überprüft, ob und welche Ansprüche im
konkreten Fall berechtigt geltend gemacht werden können. Erst im Anschluss können die weiteren Schritte abgesprochen werden.
Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser
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oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig
zurückrufen können.
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