Beratung

 

Maya Mark Inc.

Erfahrungsberichte aus unserer Praxis bei einem Streit um eine Domain

 

Gegner:
Maya Mark Inc., 2235 E. Flamingo Road, Suite 201 G 89119 Las Vegas, Nevada, USA
admin c: Werner Kowalski, Treskowstr. 7, 13156 Berlin

Vorgerichtliches Verfahren:

    Nach dem außergerichtliche Abmahnschreiben an die Domaininhaberin in den USA und den admin-c, mangels Reaktion erfolglos blieben, beauftragte uns unser Mandat, seine Rechte in Klageweg durchzusetzen.

Gerichtliches Verfahren:

    Die Klage gegen die Maya Mark Inc. richtet sich auf Unterlassung der Nutzung einer Domain, an der unser Mandant ein Namensrecht besitzt. Die "Klippe", dass die Domaininhaberin in den USA sitzt, beseitigen wir vor dem Landgericht Stuttgart dadurch, dass sich das Landgericht überzeugen lässt den admin-c als rechtsgeschäftlichen Zustellungsempfänger anzusehen und es damit grundsätzlich ausreichen lässt diesem die Klage zuzustellen (vgl. Landgericht Stuttgart mit Verfügung vom 24.11.2009, Az. 17 O 481/09).

    Verfahrensverlauf:
    - Der admin-c ist unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln.
    - Nach Ansicht des Landgericht Stuttgart muss die Klage nun doch der Maya Mark Inc. in den USA zugestellt werden.
    - Die Klage wird übersetzt und in den USA zugestellt: die Klage ist rechtshängig.
    - Das Landgericht Stuttgart entscheidet mit Versäumnisurteil vom 28.09.2010, Az. 17 O 481/09 vollumfänglich zugunsten unseres Mandanten: Die Maya Mark Inc. hat alle Kosten des Verfahrens zu tragen.
    - Die Maya Mark Inc. gibt die Domain frei, die Dank eines Dispute-Antrags direkt an unseren Mandanten fällt.
    - Das Landgericht Stuttgart entscheidet mit Urteil vom 18.01.2011, Az. 17 O 481/09, hebt das ergangene Versäumnisurteil wegen zwischenzeitlich eingetretener Erledigung der Sache auf (da die Maya Mark Inc. mittlerweile die Domain zu Gunsten unseres Mandanten freigegeben hatte) und bestätigt vollumfänglich, dass zugunsten unseres Mandanten: Die Maya Mark Inc. hat alle Kosten des Verfahrens zu tragen.

Weitere Verfahren:

    Die geschilderten Verfahren stellen nur eine Auswahl dar. Wir betreu(t)en bereits mehrere weitere Verfahren gegen die Maya Mark Inc.. Gerne informieren wir Sie über unsere Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen.

 

Selbst betroffen?:

In Fällen des Domainrechts benötigen Sie regelmäßig die Hilfe einer versierten Rechtsanwaltskanzlei, die zunächst überprüft, ob und welche Ansprüche im konkreten Fall berechtigt geltend gemacht werden können. Erst im Anschluss können die weiteren Schritte abgesprochen werden.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser
Kontaktformular oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig zurückrufen können.

 

             

just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen   info@justlaw.de

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