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Gegner:
GUIDANCE INTERNATIONAL IP AB, Leopoldstraße 244, 80807 München
admin c: Daniel Andersson, Landerigatan 1, 50451 Borås, Schweden
Verfahrensbericht:
Bereits mehrfach haben wir, für unterschiedliche
Mandanten, Interessen gegenüber der Firma GUIDANCE
INTERNATIONAL IP AB vertreten. Regelmäßig gestaltete sich
unterschiedlich.
Verfahrensberichte:
1.
Die GUIDANCE INTERNATIONAL IP AB verzichtete nach Übersendung eines
Abmahnschreibens auf die streitgegenständliche Domain, die automatisch an unseren Mandanten
fällt. Die entsprechende Gebührenrechnung erhielt die
GUIDANCE INTERNATIONAL IP AB.
2.
Nach einem erfolglosen Schreiben an die GUIDANCE INTERNTIONAL IP
AB mit der
Aufforderung auf eine Domain vor dem Hintergrund eines
prioritätsälteren Markenrechts (Marke war vor Registrierung der
gleichnamigen Domain für unseren Mandanten angemeldet) unseres Mandanten zu verzichten, erfolgte keine Reaktion
seitens der
GUIDANCE INTERNATIONAL IP AB. Entsprechend wurde Klage vor dem Landgericht
Kassel erhoben.
Das Landgericht Kassel kommt unter dem Aktenzeichen 4 O 2349/11 mit
( Versäumnisurteil
vom 14.02.2012) zu dem Ergebnis:
"Die Beklagte [Anmerkung: GUIDANCE INTERNATIONAL IP AB]
wird verurteilt, es zu unterlassen, den Namen "..." [Anmerkung:
streitgegenständlicher Domainname] als Internethomepage
unter der TOP-Level-Domain "de"zu nutzen, und gegen der Denic
e.G. einen Verzicht auf die Domain "..." zu erklären."
Die GUIDANCE INTERNATIONAL IP AB wurde durch das Landgericht
Kassel auch verurteilt die entstandenen Anwaltskosten zu tragen:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger, zur Freistellung von der Gebührenforderung der just law Rechtsanwälte, Rechtsanwältin Regine Filler,
einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.248,31 €, nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
25.1.2012 zu zahlen."
3.
Die geschilderten Verfahren stellen nur eine Auswahl dar. Wir betreu(t)en bereits mehrere weitere Verfahren gegen die
GUIDANCE INTERNATIONAL IP AB.
Gerne informieren wir Sie über unsere Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen.
Selbst betroffen?:
In Fällen des Domainrechts benötigen Sie regelmäßig die Hilfe einer versierten Rechtsanwaltskanzlei, die zunächst überprüft, ob und welche Ansprüche im
konkreten Fall berechtigt geltend gemacht werden können. Erst im Anschluss können die weiteren Schritte abgesprochen werden.
Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser
Kontaktformular
oder per Email, Fax bzw. Brief. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Rufnummern mit, damit wir Sie kurzfristig
zurückrufen können.
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